Präventionsangebote nach §20 SGB V
Gesundheit durch Prävention
Das Präventionsangebot ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V zertifiziert und erfüllt damit höchste Qualitätsstandards in der Gesundheitsförderung von Kindern.
In kleinen Gruppen erleben Kinder spielerisch, wie viel Freude Bewegung machen kann – und stärken gleichzeitig Motorik, Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen.
„Wer Kinder bewegt, gestaltet ihre Welt von morgen.“
Präventionsangebote nach §20 SGB V sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Gesundheitskurse, die nach festgelegten Kriterien geprüft werden.
Das Ballschul-Programm ist als Präventionskurs im Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“ anerkannt – deine Krankenkasse kann die Kursgebühr anteilig oder bis zu 100% erstatten.
Bitte lass dir im Vorfeld von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, ob und in welcher Höhe die Kosten für den Präventionskurs übernommen werden.

…ist ein speziell entwickeltes Bewegungsangebot, das auf den wissenschaftlich fundierten Prinzipien und Methoden der Heidelberger Ballschule basiert und auf den Urheber und Gründer der Ballschule, Prof. Dr. Klaus Roth, zurückzuführen ist.
Ziel ist es, Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren individuell und altersgerecht in ihrer psychomotorischen, sozialen und kognitiven Entwicklung der (Basis-)Kompetenzen zu fördern. Das Präventionsangebot legt den Grundstein für eine lebenslange Freude an der Bewegung und einen gesunden, selbstbestimmten Lebensstil. Das Konzept berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen der Kinder: Die Inhalte und Stundenverläufe sind altersgerecht gestaltet und können flexibel an die individuellen Kompetenzen und Fortschritte der Kinder angepasst werden. So ist eine gezielte und aufbauende Förderung für die Altersgruppen 6-8 Jahre und 9-12 Jahre gewährleistet.
…bringt als Diplom-Trainer und Bachelor of Science in „Bewegungscoaching und Gesundheit“ umfassende fachliche Expertise mit. Seine langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Leitung ganzheitlicher Lern-, Bewegungs- und Ausbildungskonzepte sowie die wissenschaftliche Fundierung seiner Arbeit machen ihn zum verantwortlichen Ansprechpartner für die ZPP-zertifizierten Präventionsangebote.
Für mich ist es eine Herzensangelegenheit, Verantwortung zu übernehmen und durch ganzheitliche Bewegungsförderung echte Zukunftschancen für Kinder zu schaffen.
„Wer Kinder bewegt, gestaltet ihre Welt von morgen.“ – Unbekannt
Spielerische Bewegungserlebnisse für Kinder von 6-12 Jahren – der perfekte Start für aktive Entwicklung.
…das zehnwöchige Präventionsangebot richtet sich an Kinder und Eltern und verbindet Bewegung mit Gesundheitsförderung und Wissensvermittlung. Schwerpunkte sind:
- Stärkung der konditionellen Grundeigenschaften: Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Beweglichkeit.
- Förderung der koordinativen Fähigkeiten (Kompetenzen): Entwicklung von Gleichgewicht, Reaktionsvermögen und motorischer Geschicklichkeit.
- Psychosoziale und kognitive Förderung: Förderung u.a. des sozialen Miteinanders und des Selbstbewusstseins sowie der Konzentration und Aufmerksamkeit (Exekutive Funktionen).
- Ganzheitliche Gesundheitsförderung: Integration von Bewegungs- und Ernährungsempfehlungen, um langfristig präventive Effekte zu erzielen.
Die Präventionsprogramme (Aktiv & Gesund mit der Ballschule: Kinder – spielend in Bewegung) wirken nicht nur präventiv auf die Gesundheit der Kinder, sondern bezieht auch die Eltern mit ein, um gesundheitsfördernde Verhaltensweisen nachhaltig in den Alltag zu integrieren.
Wann, wer & wo?
- Beginn der Präventionsmaßnahme
- Dienstag, 03.03.2026
- Zeitraum: 03.03.-19.05.2026 (u.a. ausgenommen Ferien und Feiertage)
- Anzahl: 10×60 Minuten
- Altersgruppe: 6-8 Jahre von 14:30-15:30 Uhr
- Altersgruppe: 9-12 Jahre von 15:30-16:30 Uhr
- Teilnahmegebühr: 150,00 €
- Ort: WOLLI Hockeyhalle der EJB (Wollenberger Straße 1, 13053 Berlin)
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Bitte lass vor Kursbeginn durch deine behandelnde Ärztin oder deinen behandelnden Arzt prüfen, ob aus medizinischer Sicht gesundheitliche Bedenken bestehen, und dir eine kurze Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme am Präventionsangebot ausstellen.
Zur Erleichterung stellen wir dir eine Mustervorlage als PDF zur Verfügung, die du einfach ausdrucken und beim Arzttermin ausfüllen lassen kannst.
„Kinder sind das Versprechen unserer Gegenwart und die Architekten unserer Zukunft.“ – (BMAS)
Vertrauen und Transparenz sind uns wichtig. Deshalb beantworten wir deine Fragen rund um die Präventionsmaßnahmen offen, verständlich und zeitnah – damit du gut informiert entscheiden kannst, ob die Präventionsmaßnahme zu dir und deinem Kind passt. In den folgenden FAQ findest du die wichtigsten Informationen auf einen Blick; wenn danach noch etwas unklar bleibt, kannst du uns jederzeit direkt kontaktieren.
Was sind Präventionskurse nach § 20 SGB V?
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland fördern und bezuschussen
nach § 20 SGB V spezielle Maßnahmen (z.B. Fitness- und Gesundheitskurse).
Diese speziellen Maßnahmen werden „Präventionskurse“ genannt.
Ziel dieser Präventionsmaßnahmen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und zu fördern sowie verschiedenen Krankheiten frühzeitig vorzubeugen. Die Präventionsmaßnahmen werden von besonders qualifizierten und zertifizierten Kursleitern durchgeführt.
Die Präventionsmaßnahmen nach Sozialgesetzbuch ersetzten in keinem Fall eine Therapie!
Wer darf Präventionskurse nach § 20 SGB V anbieten?
Präventionsangebote nach §20 SGB V dürfen nur von speziell qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Kursleitungen brauchen eine anerkannte Grundqualifikation im jeweiligen Handlungsfeld (z.B. „Bewegungsgewohnheiten“).
Die fachlichen und organisatorischen Anforderungen – von der Qualifikation der Kursleitung über Qualitätssicherung bis zur Kursplanung – sind im Leitfaden Prävention des GKV‑Spitzenverbandes festgelegt. Weitere Details findest du direkt im Leitfaden Prävention des GKV‑Spitzenverbandes.
Was bedeutet die Zertifizierung für Privatpersonen nach §20 SGB V?
Die Zertifizierung nach § 20 SGBV bedeutet, dass Privatpersonen, die gesetzlich krankenversichert sind, die Kosten für Präventionsmaßnahmen mit bis zu 100 % erstattet bekommen können.
Alle gekennzeichneten Kurse von uns sind nach § 20 SGB V zertifiziert und können so bis zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Weitere, gesetzliche Informationen können Sie auch hier nachlesen: §20 SGB V – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
Was sind die Voraussetzungen für eine Erstattung?
Die Voraussetzungen für eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist die Teilnahme an mindestens 80% Kurseinheiten.
Sind mehrere Präventionsangebote/Erstattungen möglich?
Die Max. Anzahl der Präventionsangebote/Erstattungen pro Jahr werden individuell durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse festgelegt. Darauf haben wir keinen Einfluss. Bitte erfragen Sie diese Information direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Wie kann ich die Präventionskurse abrechnen?
Damit Du die Kursgebühren mit Deiner Krankenkasse abrechnen kannst,
ist eine Teilnahmebestätigung durch Lisa’s Training erforderlich.
Das entsprechende Formular (Formular für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention) findest Du hier.
Wer profitiert vom Präventionsangebot?
Alle gesetzlich krankenversicherten Kinder von 6 bis 12 Jahre (Alter während Veranstaltung) profitieren von der Rückerstattungsmöglichkeit über die Krankenkassen. Alle anderen Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigen, auch Privatversicherte, müssten die Möglichkeit der Leistung bei ihrer Krankenkasse erfragen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Anzahl und Höhe der Erstattungen.
Muss mein Kind am gesamten Präventionsangebot teilnehmen?
In der Regel ist eine Teilnahme von 80% der Veranstaltung zwingend für die Erstattung erforderlich. Die Anzahl der absolvierten Einheiten wird vom Anbieter am Ende bescheinigt.
Wie ist der Ablauf mit der Rückerstattung?
Am Ende des Präventionsprogramms erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese wird von den Erziehungsberechtigten mit den erforderlichen persönlichen Daten (z. B. Versicherungsnummer, IBAN) ausgefüllt und anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht, um die Kostenerstattung zu erhalten.
Wichtig: Eine Rückerstattung ist nur mit dieser Teilnahmebescheinigung möglich. Die Rechnung über die Präventionsmaßnahme dient ausschließlich den eigenen Unterlagen und reicht alleine nicht für eine Erstattung durch die Krankenkasse aus.
Wie hoch sind die Erstattungen?
Die Höhe der Erstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. In der Regel übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen großen Teil der Präventionsmaßnahme, häufig zwischen etwa 70% und bis zu 100% der Teilnahmegebühr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Am besten erkundigst du dich vor der Anmeldung direkt bei deiner Krankenkasse. Gib dabei an, dass es sich um ein zertifiziertes Präventionsangebot nach §20 SGB V handelt, und lass dir die mögliche Erstattung schriftlich bestätigen. So weißt du genau, welche Kosten auf deine Familie zukommen – und kannst dich anschließend ganz entspannt darauf freuen, dass dein Kind mit viel Bewegung, Spiel und Spaß etwas für seine Gesundheit tut.
Bitte lass Dir im Vorhinein von Deiner Krankenkasse schriftlich (!) bestätigen, dass diese die Kosten bzw. einen Anteil der Kosten für Deinen Präventionskurs übernimmt.
Sollte Deine Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen, trägst Du als Teilnehmer die vollumfängliche Kursgebühr selbst.